Das zum 1. Juli 2005 in Kraft getretene Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") ordnet in § 10 an, dass börsennotierte Unternehmen mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen 12 Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005 machen wir gemäß § 10 WpPG die folgenden Angaben: