Deutscher Corporate Governance Kodex

Umsetzung der einzelnen Empfehlungen bei der ProSiebenSat.1 Media AG (Entsprechenserklärung März 2010, basierend auf dem Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 bzw. 18. Juni 2009):

  Hauptversammlung
Empfehlung des Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 18. Juni 2009) ja nein Zusatzinfos Zusatzlinks
Auslegung und Veröffentlichung der Berichte und Unterlagen zur Hauptversammlung im Internet
(Ziff. 2.3.1)
x   Sämtliche Berichte und Unterlagen die anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Juni 2010 auszulegen sind, werden zusätzlich auch auf der Internet-Seite des Unternehmens veröffentlicht. Hauptversammlung
Einladung zur Hauptversammlung
(Ziff. 2.3.2)
x   Das Unternehmen pflegt alle Adressen in- und ausländischer Finanzdienstleister, Aktionäre (sofern vorhanden) und Aktionärsvereinigungen in einer Datenbank und sendet die Unterlagen auf dem gewünschten Übermittlungsweg per Post, Fax oder E-Mail zu. Info-Service
Einladung zur Hauptversammlung
(Ziff. 2.3.2)
x   Die Hauptversammlung im Juli 2007 hat der Beschlussfassung zur Ermöglichung der Übermittlung von Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege zugestimmt. Eine entsprechende Änderung der Satzung wurde vorgenommen. Satzung
Erleichterung der Wahrnehmung der Rechte
(Ziff. 2.3.3)
x   Die ProSiebenSat.1 Media AG erleichtert den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte.  
Bestellung eines Stimmrechtsvertreters (Ziff. 2.3.3)   x Der Vorstand der Gesellschaft hat davon abgesehen, einen Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre zu bestellen, da dafür aufgrund der derzeitigen Anteilseignerstruktur und der geringen Anzahl an stimmberechtigten Aktionären kein Bedürfnis besteht.Für die Sonderversammlung der Vorzugsaktionäre, die im Juni 2009 stattgefunden hat, hat der Vorstand der Gesellschaft indes einen Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Vorzugsaktionäre bestellt.  
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Z 14-49 : 30,2%
29.07.2010